Bei Fragen zur individuellen Aufnahmeverpflichtung bietet Ihnen die Clearingstelle der Bezirksregierung Arnsberg eine begleitende Erläuterung der Berechnung an.
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Bei inhaltlichen Fragen zur Wohnsitzauflage wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kontaktperson Ihres jeweiligen Regierungsbezirks.