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Einführungsveranstaltung "Unterstützungspaket für die fachliche und sprachliche Erstförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I und dem Berufskolleg"

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Ministerium für Schule und Bildung hat zum Schuljahresbeginn 2026/2027 ein umfassendes Unterstützungspaket für die fachliche und sprachliche Erstförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I und dem Berufskolleg veröffentlicht.

Die Landesstelle Schulische Integration bietet am 25.11.2026 in der Zeit von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr eine digitale Einführungsveranstaltungen zu diesem Materialpaket an. Sie lernen in den Veranstaltungen die praxisbezogenen Inhalte und den Aufbau des Materialpakets kennen und erfahren, in welcher Weise Sie hierdurch bei der fachbezogenen Sprachförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler unterstützt werden.

Mit der folgenden Abfrage können Sie sich bis zum 20.11.2026 zu einer der beiden Veranstaltungen anmelden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die E-Mail Adresse lasi@bra.nrw.de  

Ihre Landesstelle Schulische Integration

Dieser Datenschutzhinweis stellt Ihnen die gemäß Art. 13 EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlichen Informationen in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Veranstaltung zur Verfügung.

1. Verantwortlicher und Ansprechpartner

Verantwortlicher

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 82-0
E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

Ansprechpartner

Bezirksregierung Arnsberg
Gudrun Haarmann
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund
Telefon: 02931 82-5215
E-Mail: gudrun.haarmann@bra.nrw.de

2. Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung findet ausschließlich zum Zwecke der Organisation der Einführungsveranstaltung „Unterstützungspaket für die fachliche und sprachliche Erstförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I und dem Berufskolleg“ statt.

Innerhalb unserer Behörde erhalten die für die Aufgabenerfüllung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Fachbereichen Ihre Daten.

3. Weitergabe Ihrer Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben.

Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen geschieht oder Sie eingewilligt haben.

4. Datenerhebung bei Dritten

Außer den von Ihnen selbst übermittelten Daten werden keine Daten bei Dritten erhoben.

5. Speicherdauer

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

6. Ihre Rechte

Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft,
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
  • Recht auf Datenübertragbarkeit.

Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft
    Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der verantwortlichen Stelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
  • Recht auf Berichtigung
    Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
  • Recht auf Löschung
    Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
    Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
  • Recht auf Widerspruch
    Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation  ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
    Sie können grundsätzlich Ihre Daten „mitnehmen“, wenn diese von einer anderen Stelle gebraucht werden. Das gilt allerdings nicht, wenn Ihre Daten für die Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Bezirksregierung Arnsberg übertragen wurden.

Sofern Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, verarbeitet die Bezirksregierung Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).

Sofern Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). In Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Aufsichtsbehörde:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen (LDI NRW)
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie bei den oben genannten Ansprechpartnern oder auf unserer Webseite unter folgendem Link:
https://www.bra.nrw.de/datenschutz/